Familienrecht

Wir beraten und vertreten Sie in allen familienrechten Fragestellungen von
der Trennung bis nach der Scheidung.
In dringenden Fällen erwirken wir für Sie innerhalb kürzester Zeit beim Familien-
gericht einstweilige Verfügungen, um Ihre Rechte zu sichern und durchzusetzen.

Wir sind insbesondere in folgenden Bereichen für Sie tätig:

• Kindes- und Ehegattenunterhalt
• Elternunterhalt
• Verteilung der Haushaltsgegen-
stände (Hausrat)
• Elterliche Sorge und Umgangsrecht
• Vermögensauseinandersetzung,
Zugewinnausgleich
• Zuweisung der Ehewohnung
• Annäherung- und Kontaktverbote
bei häuslicher Gewalt nach dem
Gewaltschutzgesetz

Auch in Fällen, in denen die Wegnahme Ihres Kindes durch das Jugendamt droht oder eine Wegnahme bereits erfolgt ist, vertreten wir Sie außergerichtlich und in gerichtlichen Verfahren kompetent gegenüber den Behörden.