Wir vertreten Sie gegenüber dem Jobcenter in allen Fragen des ALG II („Hartz IV“). Probleme mit dem Jobcenter ergeben sich unter anderem, wenn:
• Leistungen nicht oder nicht vollständig
• ausgezahlt werden
• Leistungen gekürzt werden
• (Sanktionsbescheid)
• das Jobcenter gezahlte Leistungen
• zurückfordert (Rücknahme-,
• Aufhebungs- und Erstattungsbescheide)
• das Jobcenter zu viel Einkommen auf
• die
Leistungen anrechnet
• die Wohnung zu teuer ist
• (Mietobergrenze) usw.
Wir vertreten Sie gegenüber dem Job-
center im Widerspruchs- und Klag-
verfahren.
In besonders dringenden Fällen setzen wir Ihre Ansprüche innerhalb kürzester Zeit in gerichtlichen Eilverfahren durch.