Sozialrecht

Wir vertreten Sie gegenüber Behörden
in allen sozialrechtlichen Problemen.
Hierunter fallen unter anderem Ihre Ansprüche aus:

• Arbeitslosenversicherung / Arbeits-
förderung, SGB III (ALG I, Welche
Ansprüche habe ich gegen die
Bundesagentur für Arbeit?)
• Krankenversicherung, SGB V
(Was übernimmt die Krankenkasse?)
• Pflegeversicherung, SGB XI
(Pflegestufe, Hilfsmittel)
• Unfallversicherung, SGB VII
(Arbeitsunfall, Berufskrankheit)
• Rentenversicherung, SGB VI (Alters-
rente, Witwenrente, Erwerbsunfähigkeit)
• Schwerbehindertenrecht, SGB IX
(GdB, Schwerbehindertenausweis)
• Kinder- und Jugendhilfe, SGB VIII
(Hilfen zur Erziehung, Elterngeld)

Daneben haben wir uns auf alle Fragen rund um das SGB II („Hartz IV“) und
SGB XII (Sozialhilfe) spezialisiert:

• ALG II („Hartz IV“)
• Sozialhilfe (Grundsicherung im Alter und
bei Erwerbsminderung, Hilfe zum
Lebensunterhalt, Eingliederungshilfe,
Kann uns der Leistungsträger zur
Zahlung verpflichten, wenn unsere
Eltern pflegebedürftig werden?)

Wir vertreten Sie gegenüber dem Job-
center sowie anderen zuständigen Ämtern im Widerspruchs- und Klagverfahren. Sollte es notwendig sein, setzen wir Ihre Ansprüche innerhalb kürzester Zeit mittels einstweiliger Anordnungen in gerichtlichen Eilverfahren durch.